Was ist Ihr Unternehmen wert – und hält dieser Wert?
Ein Unternehmenswert ist nur so gut wie seine Begründung. Wir bewerten nach dem Fachgutachten KFS/BW 1 in der Neufassung, die seit 1. Juli 2026 anzuwenden ist. Das Ergebnis ist ein Wert, den Finanzamt, Gericht, Mitgesellschafter und Banken nachvollziehen können.
| Leistung | Wofür | Umfang |
|---|---|---|
| Wertindikation | erste Orientierung für Gespräche und Entscheidungen | schriftliche Wertbandbreite, ausdrücklich kein Gutachten |
| Bewertungs-gutachten | Umgründung, Übergabe, Gesellschafterwechsel, Transaktion | vollständiges Gutachten nach KFS/BW 1 |
| Gutachten für Streitfälle | Pflichtteil, Abfindung, Gesellschafterkonflikt | Privatgutachten mit erhöhter Dokumentationstiefe |
| Second Opinion | vorliegendes Gutachten prüfen | Planung, Kapitalkosten, Methodik, Rechenlogik |
So bewerten wir
- Den richtigen Wertmaßstab wählen. Je nach Anlass ein objektivierter Wert, ein subjektiver Entscheidungswert oder ein Marktwert.
- Die Planung prüfen. Wir plausibilisiere die Unternehmensplanung gegen Vergangenheit, Markt und Branche – das ist der Kern jeder Bewertung.
- Den Wert ermitteln. Primär mit Zukunftserfolgsverfahren (DCF- oder Ertragswertverfahren), Kapitalkosten nach aktuellen Kapitalmarktparametern.
- Gegenprüfen. Multiplikatoren und Vergleichstransaktionen dienen der Plausibilisierung.
- Nachvollziehbar dokumentieren.
- Jede Annahme ist begründet, jede Rechnung überprüfbar.
Kleine und mittlere Unternehmen
Bei KMU hängt der Wert oft an einer Person. Wir trennen sauber zwischen dem, was übertragbar ist, und dem, was mit dem Unternehmer geht: Unternehmerlohn, Kundenbindung, Schlüsselpersonen.
Betriebliche Immobilien
Gehört eine Liegenschaft zum Betrieb oder ist sie nicht betriebsnotwendig, bewerten wir sie als zertifizierter Immobilienbewerter gleich mit. Sie brauchen keinen zweiten Gutachter.
Was wir von Ihnen brauchen
Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, aktuelle Saldenliste, Planung für drei bis fünf Jahre (oder wir erarbeiten sie gemeinsam), Gesellschaftsvertrag, wesentliche Verträge. Die vollständige Liste erhalten Sie nach dem Erstgespräch.