FAQ – Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Wertindikation und Gutachten? Die Wertindikation gibt eine begründete Bandbreite für Gespräche und Entscheidungen. Ein Gutachten ist vollständig dokumentiert und für Finanzamt, Gericht oder Gegenseite gedacht.


Akzeptiert das Finanzamt Ihr Gutachten? Ich bewerte nach KFS/BW 1, dem in Österreich maßgeblichen Standard. Die Würdigung im Einzelfall liegt bei der Behörde, die Nachvollziehbarkeit sichert das Gutachten.


Sind Sie gerichtlich beeideter Sachverständiger? Für Unternehmensbewertung nicht. Ich erstelle Privatgutachten, die in Verfahren vorgelegt werden können. (Antwort an tatsächlichen Status anpassen – siehe offene Fragen.)


Arbeiten Sie mit meiner Steuerberatung zusammen? Ja, das ist der Regelfall. Ich stimme Unterlagen und Ergebnis direkt mit Ihrer Kanzlei ab.


Was kostet eine Bewertung? Das hängt von Anlass, Größe und Komplexität ab. Sie erhalten nach dem Erstgespräch einen Festpreis – ohne offenes Stundenkonto.


Wie lange dauert es? Ein Gutachten liegt in der Regel drei bis vier Wochen nach vollständigen Unterlagen vor.


Bewerten Sie auch kleine Betriebe? Ja. Gerade bei KMU kommt es darauf an, was ohne den Unternehmer übertragbar ist.


Wo sind Sie tätig? In ganz Österreich, mit Standorten in Wien, Salzburg und Oberösterreich.

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