Wann Sie einen belastbaren Wert brauchen.

Hinter jeder Bewertung steht ein Anlass. Er bestimmt, welcher Wert gesucht ist und wie tief das Gutachten gehen muss. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung.



Anlass Unter-nehmen Immobilie Typische Auftraggeber
Umgründung (Einbringung, Zusammenschluss, Spaltung, Verschmelzung) ja betriebliche Liegenschaften Steuerberater:innen
Unternehmensnachfolge in der Familie ja ja Unternehmer:innen, Steuerberater:innen, Notar:innen
Schenkung und spätere Pflichtteilsansprüche ja ja Übergeber, Notar:innen, Anwält:innen
Verlassenschaft und Erbteilung ja ja Erben, Anwält:innen
Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Abfindung ja - Gesellschafter, Anwält:innen
Scheidung und Vermögensaufteilung in Sonderfällen ja Ehepartner, Anwält:innen
Kauf, Verkauf, MBO und MBI ja ja Käufer, Verkäufer, Banken
Finanzierung ja ja Unternehmer:innen, Banken
Wegzug und Entstrickung ja - Steuerberater:innen
Beteiligungsbewertung im Jahresabschluss ja - Steuerberater:innen
Mitarbeiterbeteiligung ja - Steuerberater:innen
Zweitmeinung zu einem vorliegenden Gutachten ja ja alle



Beispiele

Übergabe und Pflichtteil. Wer heute schenkt, legt den Wert für spätere Pflichtteilsansprüche fest – bewertet wird zum Zeitpunkt der Schenkung. Ein Gutachten zum Übergabestichtag ist die beste Vorsorge gegen Streit in zehn oder zwanzig Jahren.


Einbringung nach Art III UmgrStG. Die Steuerneutralität setzt einen positiven Verkehrswert voraus. Fehlt der Nachweis, droht die Besteuerung als Tausch. Ein methodisch sauberes Gutachten schließt dieses Risiko.



Gesellschafterwechsel. Ob Eintritt, Austritt oder Aufgriffsrecht: Ein neutraler Wert versachlicht Verhandlungen, die sonst persönlich werden.

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