Wann Sie einen belastbaren Wert brauchen.
Hinter jeder Bewertung steht ein Anlass. Er bestimmt, welcher Wert gesucht ist und wie tief das Gutachten gehen muss. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung.
| Anlass | Unter-nehmen | Immobilie | Typische Auftraggeber |
|---|---|---|---|
| Umgründung (Einbringung, Zusammenschluss, Spaltung, Verschmelzung) | ja | betriebliche Liegenschaften | Steuerberater:innen |
| Unternehmensnachfolge in der Familie | ja | ja | Unternehmer:innen, Steuerberater:innen, Notar:innen |
| Schenkung und spätere Pflichtteilsansprüche | ja | ja | Übergeber, Notar:innen, Anwält:innen |
| Verlassenschaft und Erbteilung | ja | ja | Erben, Anwält:innen |
| Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Abfindung | ja | - | Gesellschafter, Anwält:innen |
| Scheidung und Vermögensaufteilung | in Sonderfällen | ja | Ehepartner, Anwält:innen |
| Kauf, Verkauf, MBO und MBI | ja | ja | Käufer, Verkäufer, Banken |
| Finanzierung | ja | ja | Unternehmer:innen, Banken |
| Wegzug und Entstrickung | ja | - | Steuerberater:innen |
| Beteiligungsbewertung im Jahresabschluss | ja | - | Steuerberater:innen |
| Mitarbeiterbeteiligung | ja | - | Steuerberater:innen |
| Zweitmeinung zu einem vorliegenden Gutachten | ja | ja | alle |
Beispiele
Übergabe und Pflichtteil. Wer heute schenkt, legt den Wert für spätere Pflichtteilsansprüche fest – bewertet wird zum Zeitpunkt der Schenkung. Ein Gutachten zum Übergabestichtag ist die beste Vorsorge gegen Streit in zehn oder zwanzig Jahren.
Einbringung nach Art III UmgrStG. Die Steuerneutralität setzt einen positiven Verkehrswert voraus. Fehlt der Nachweis, droht die Besteuerung als Tausch. Ein methodisch sauberes Gutachten schließt dieses Risiko.
Gesellschafterwechsel. Ob Eintritt, Austritt oder Aufgriffsrecht: Ein neutraler Wert versachlicht Verhandlungen, die sonst persönlich werden.